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Wann darf ein Visum erteilt werden?
Wenn durch die Anwesenheit eines ausländischen Gastes nicht die
Interessen der Staaten der europäischen Union, einschliesslich
Deutschlands, gefährdet oder beeinträchtigt werden, darf ein Visum
erteilt werden. Ausserdem muss der Antragstellende nachweisen, das er
während seines Aufenthaltes in Deutschland bzw. der EU finanziell
abgesichert ist. Es ist jedoch möglich, daß sich ein in
Deutschland wohnender Gastgebender verpflichtet, für jegliche anfallende
Kosten, die aus dem Aufenthalt des Besuchers entstehen, aufzukommen.
Dies schliesst eventuelle Krankenbehandlungskosten ein. Eine Reiseschutzversicherung als Ersatz für eine private Verpflichtungserklärung nach Paragraph 84 AuslG. für eine Visumerteilung wird nicht akzeptiert. Die Versicherungen bleiben aber weiterhin als Nachweis für den Krankenversicherungsschutz sowie die Haftung für Abschiebekosten gültig und werden im Verfahren zur Visaerteilung berücksichtigt. Jeder Antrag wird einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. |
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