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Ein allgemeiner Überblick zur Reiseversicherung Im Zusammenhang mit der Reiseversicherung können sich einige Fragen ergeben, zunächst sicher, was eine Reiseversicherung überhaupt ist. Der Begriff Reiseversicherung fasst unterschiedliche Versicherungsprodukte zusammen, die im Zusammenhang mit Reisen und Auslandsaufenthalten stehen und letztlich die Funktion haben, zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wesentliche Bausteine der Reiseversicherung sind die Reiserücktrittsversicherung, die Reise-Krankenversicherung und die Reisegepäckversicherung, weitere Komponenten sind beispielsweise die Reiseabbruchversicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Auslandsrechtschutzversicherung. Dabei können diese Bausteine in der Regel einzeln oder als kombinierte Pakete versichert und bezogen auf eine bestimmte Reise oder als Jahresversicherungen vereinbart werden. Die nächste Frage wäre, wer eine Reiseversicherung benötigt. Grundsätzlich handelt es sich bei der Reiseversicherung um eine freiwillige Versicherung, was bedeutet, dass es jedem selbst überlassen bleibt, ob und in welchem Umfang er eine Reiseversicherung abschließt. Eine Reiserücktrittversicherung ist generell, insbesondere jedoch bei kostspieligen Reisen zu empfehlen, da sie die meist sehr hohen Stornokosten übernimmt, wenn der Versicherte die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann. Die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherungen können sich insbesondere dann lohnen, wenn die Reise außerhalb Europas beziehungsweise der EU erfolgt. Bezüglich der Kosten für eine Reiseversicherung kann man sagen, dass diese zu meist günstigen Bedingungen angeboten werden. Die Prämienhöhe richtet sich in den meisten Fällen nach dem Wert der Reise, dem Zeitpunkt des Abschlusses sowie der Höhe der Versicherungssumme und dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine weitere Frage ist, welche Leistungen eine Reiseversicherung vorsieht. Ausschlaggebend dafür, welche Leistung in welchem Umfang und in welchem Fall erbracht wird, sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Allgemein übernimmt die Reiserücktrittsversicherung jedoch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise, die Reisekrankenversicherung die Kosten für ärztliche Behandlungen, die Reisegepäckversicherung erstattet den Zeitwert des abhanden gekommenen, beschädigten oder zerstörten Reisegepäcks und die Reiseabbruchversicherung den Restwert der Reise sowie die Mehrkosten bei vorzeitiger Abreise. |
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